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Übersicht und Infos zu Vereinsbeitrag, Aufnahmegebühren und Mattengeld (Spartenbeitrag der Judoabteilung) des Polizei-SV Augsburg e.V.
 
  Vereinsbeitrag/
Jahr
Vereinsbeitrag/
Monat
Mattengeld/
Jahr
Mattengeld/
Monat
gesamt/
Jahr
gesamt/
Monat
Jugendliche
/Studenten
114,00 € 9,50 € 42,00 € 3,50 € 156,00 € 13,00 €
Erwachsene 138,00 € 11,50 € 42,00 € 3,50 € 180,00 € 15,00 €
Familienbeitrag 228,00 € 19,00 € 84,00 € 7,00 € 312,00 € 26,00 €
             
Einmalige Aufnahmegebühr der Judoabteilung 60.- €  / pro Geschwisterkind oder Ehepartner zzgl. 40.- €

In der  Aufnahmegebühr enthalten sind die vorgeschriebene Ausstellung eines Judopasses, Prüfungsgebühr und der Gürtel für die Prüfung zum weiß/gelb Gurt, sowie die DJB Jahressichtmarke.
Die Aufnahmegebühr ist bei Eintritt fällig.

Ab dem Gelbgurt wird eine  Prüfungsgebühr fällig, welche vor der Prüfung in der Halle zu entrichten ist.  Höhe: 20,00 Euro Prüfungsgebühr zzgl 5,00 Euro Gürtel (auf Wunsch).
             

Das Mattengeld wird von der Judoabteilung eingezogen und für die Ausgaben der Judoabteilung (Gebühren an  den Judoverband, Fahrtkosten, Wettkampfgebühren etc.) verwendet.

Der Vereinsbeitrag wird ausschließlich durch den Hauptverein abgebucht. Davon werden die Ausgaben für den Sportbetrieb (Unkosten Turnhalle, Sportplatz etc.) des Vereins beglichen.

Der Vereinsbeitrag und Mattengeld werden jährlich eingezogen. Im Eintrittsjahr wird der Vereinsbeitrag sowie das Mattengeld anteilsmäßig den Monaten entsprechend berechnet. Bitte teilen Sie uns jede Änderung der Adresse oder Bankverbindung sofort mit.

             
Datenschutz
 
 
 
 
 
 
Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben:
Geschlecht, Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf, Herkunftsland, Telefonnummer, Email-Adresse, Bankverbindung
Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert. Als Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes muss der Polizei Sportverein e.V. die Daten seiner Mitglieder (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Abteilung) an den entsprechenden Fachverband weitergeben. Der Verein veröffentlicht Daten seiner Mitglieder auf der Homepage, der Vereinszeitschrift etc. nur, wenn das Mitglied der Veröfffentlichung nicht widersprochen hat.
Für die Ausstellung des Judopasses wird ein Passbild in elektronischer Form (WhatsApp, Handy) benötigt
             
Kündigung
           
Bei Kündigung nach dem 31.12. eines Jahres verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.
 
             
          Stand: 06.04.2025